Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, vertritt rund 1 800 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Stromabsatzes, gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.

 
 

Smart Metering / Messzugangsverordnung

Smart Metering
Mit dem Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas im Wettbewerb vom 6. Juni 2008 wird das Mess- und Zählwesen mit den Dienstleistungen Messstellenbetrieb und Messung vollständig liberalisiert. Ab Januar 2010 werden so genannte „Intelligente Zähler“ bei Neubauten und größeren Gebäudesanierungen zur Pflicht. Hier gilt es, Vertriebschancen zu identifizieren und die Rolle von Energielieferanten, Systemdienstleistern, Herstellern, Handwerken und Marktpartnern zu analysieren.

Messzugangsverordnung
Die Zuständigkeit für den Messbetrieb lag bisher immer bei den Netzbetreibern. Seit dem 9. September 2008 ist das neue Gesetz zur Öffnung des Messwesens in Kraft getreten. Hierin wird geregelt, dass nun auch Dritte vom Anschlussnutzer beauftragt werden können die Messungen durchzuführen. Die Messzugangsverordnung ist seit dem 23. Oktober 2008 in Kraft getreten.