Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, vertritt rund 1 800 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Stromabsatzes, gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.

 
 

Intraday-Handel

Umsetzung des untertägigen fahrplantechnischen Handels

Gemäß § 5 Abs. 2 StromNZV ist eine Intraday-Fahrplanänderung mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens drei Viertelstunden zu jeder Viertelstunde eines Tages vorgesehen. Zur Realisierung dieser kontinuierlichen Intraday-Fahrplananmeldungen ist eine umfangreiche Anpassung der Fahrplanmanagementsysteme erforderlich. Hierbei ist zur Begrenzung des manuellen Bearbeitungsaufwandes ein weitestgehend automatischer Fahrplanabstimmungs- und Kommunikationsprozess zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) neu zu realisieren. Die Umsetzung für diesen Prozess wird ca. 1 Jahr beanspruchen.

Ab dem 09.01.2006 wurde für die Übergangszeit bis zur Einführung der o.g. kontinuierlichen Fahrplananmeldung mit einem modifizierten Intraday-Fahrplanänderungsverfahren in Anlehnung an § 5 Abs. 2 StromNZV gestartet. Die technische Umsetzung dieses Verfahrens erfolgt auf der Grundlage der heutigen Systeme und versetzt alle Marktteilnehmer in die Lage, die durch die StromNZV beabsichtigten Intraday-Optimierungsmöglichkeiten unverzüglich zu nutzen.

Eine Beschreibung zu dieser Übergangslösung finden Sie unten auf dieser Seite als PDF-Download. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dieser Übergangslösung ihre Zustimmung erteilt.

Ab 01.01.2007 werden die Anforderungen des § 5 StromNZV bzgl. des untertägigen Handels innerhalb Deutschlands umgesetzt.

Das dazu benötigte automatisierte Verfahren wird in der unten auf dieser Seite als PDF-Download zur Verfügung stehenden Datei erläutert.
Bitte beachten Sie, dass im Sinne der Netzsicherheit, Änderungen mit derart kurzer Vorlaufzeit restriktive Regeln voraussetzen.

Für die Übermittlung von Fahrplandateien mit regelzonenüberschreitenden Intraday-Änderungsfahrplänen unter Beachtung der Vorlaufzeit von 45 Minuten zur Viertelstunde besteht für die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) nur ein geringer Anpassungsbedarf. Voraussetzung für eine störungsbedingte regelzonenüberschreitende Fahrplanänderungen unter Nutzung der verkürzten Vorlaufzeit (Kraftwerksausfall) von 15 Minuten zur Viertelstunde ist die Verwendung eines neuen Message Type in der Fahrplandatei.

Da einige BKV die zur Abwicklung von Fahrplananmeldung bei Kraftwerksausfällen gem. § 5 Abs. 4 StromNZV erforderliche Implementierung des Message Type "Z10" in ihren Systemen nicht fristgerecht umsetzen können, bieten die ÜNB den BKV, auf Veranlassung und in Abstimmung mit der BNetzA, eine Übergangslösung bis zum 28.02.2007 an.

Weiterhin gilt, dass "interne" Fahrplananmeldungen bis zum Folgewerktag 16:00 Uhr angemeldet werden dürfen.

Für "externe" Anmeldungen außerhalb Deutschlands gelten die jeweils restriktiveren Regeln/ Auktionsregeln der benachbarten ausländischen Regelzonen.