Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, vertritt rund 1 800 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Stromabsatzes, gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.

 
 

Verabschiedung des Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetzes

Beschleunigung von Planungsverfahren für den Leitungsbau von der Politik angestrebt

Das Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz soll u.a. die Genehmigung von Leitungsneubauten beschleunigen. Dazu wird mit Artikel 7 des Energiewirtschaftsgesetzes an mehreren Stellen geändert.
Der Bundestag hat am 27. Oktober 2006 auf Basis einer wenige Tage vorher erfolgten Einigung zwischen den Energieexperten der SPD- und der CDU/CSU-Fraktionen sowie mit BMWi und BMU das Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 24.11.2006 zugestimmt. Es wurde am 16.12. im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit am 17.12.2006 in Kraft.

Stellungnahme des VDN/VDEW zu diesem Gesetzesvorhaben

Der VDN hat gemeinsam mit dem VDEW das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung, die bereits im Mai 2005 einen ersten Gesetzentwurf dazu vorlegte, begleitet und kommentiert. Leider sind nicht alle Vorschläge der Netzbetreiber im Gesetz berücksichtigt worden.

Das Anschreiben zur Stellungname des VDEW/VDN zum Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetzes - InPBeschlG (26.05.2005) und die Stellungname des VDEW/VDN zu Artikel 8 des Entwurfes eines Gesetzes zur Beschleunigung des Planungsverfahrens für Infrastrukturvorhaben (Infrastruktur-Planungsbeschleunigungsgesetz - InPBeschlG) (26.05.2005) stehen in der rechten Spalte zum Download bereit.


Die wichtigsten neuen Regelungen des Gesetzes

Netzausbau auf der 110kV-Ebene
  • Planfeststellungsverfahren für Erdkabel in Küstennähe werden ermöglicht
  • Mehrkosten der Verkabelung sind auf die Netznutzungsentgelte umlagefähig
Netzanschlusskosten für Offshore Windparks
  • Die Betreiber von Übertragungsnetzen, in deren Regelzone die Netzanbindung von Offshore-Anlagen erfolgen soll, haben die Leitungen von dem Umspannwerk der Offshore-Anlagen bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilernetzes zu errichten und zu betreiben. Der ÜNB sollen die Kosten für den Netzanschluss von Offshore-Windparks mit Seekabeln tragen, mit deren Bau bis zum 31. Dezember 2011 begonnen wird. Dies ist eine dramatische Änderung der bisherigen Rechtslage, wonach Windparks, wie andere Kraftwerke auch, selbst die Anschlusskosten zu tragen haben.
  • Es soll eine bundesweite Umlage dieser Kosten unter allen ÜNB auf die Netznutzungsentgelte festgelegt werden.
In der dena-Netzstudie waren für die Anschlusskosten der Offshore Windparks Schätzungen von ca. 5 Mrd. Euro genannt worden. Wie viel davon für Baubeginne bis Ende 2011 anfallen würde, konnte im VDN noch nicht bewertet werden. Über die Abschreibungen und Kostenwälzungen dieser erheblichen Investitionen würden alle Netzentgelte deutlich steigen, für Niederspannung im Bereich weniger Prozentpunkte, für Höchstspannung deutlich mehr.


Absehbare Folgen des Gesetzes für die Netzbetreiber und die Netznutzer

Die Förderung der Windkraft wird durch das Gesetz noch intransparenter, da neben den Mrd. Euro Förderung nach EEG nun auch Mrd. Euro Förderung für die Seekabel hinzu kommen. Leidtragende wären die Netznutzer. Jedenfalls darf dies keinesfalls dazu führen, dass der politische und regulatorische Druck in Richtung auf sinkende Netzentgelte noch stärker zunähme. Denn dann würde die Politik nicht ihr Ziel erreichen, die deutsche Stromerzeugungsbasis über Offshore Windparks zu diversifizieren. Sondern sie würde die Zuverlässigkeit des Gesamtsystems über zu niedrige Netzerlöse und damit zu niedrige Investitionen gefährden.

In seinem Beschluss vom 24.11.2006 fasst der Bundesrat zudem eine Entschließung zum Thema Offshore-Windenergie. Der Bundesrat bittet insoweit die Bundesregierung, die Frage einer weiteren Förderung der Offshore-Windenergie im Rahmen der ohnehin anstehenden Novellierung des Erneuerbare Energiengesetzes abschließend zu klären. Ebenso sei die Frage des bundesweiten Ausgleichs der Kosten, die aus dem windenergiebedingten Ausbau der Hochspannungsnetze im Binnenland resultierten, zu klären.

Anlagen und Materialien