Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, vertritt rund 1 800 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Stromabsatzes, gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.

 
 

Energy Identification Code (EIC)

Informationen zum ETSO Energy Identification Code (EIC)

Erläuterungen, Anmeldeverfahren

Für einen effektiven elektronischen Datenaustausch auf dem europäischen Strommarkt bedarf es gemeinsamer Identifikationssysteme. So haben die Marktteilnehmer die Möglichkeit, in allen Regelzonen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) tätig zu sein und die betreffenden ÜNB können untereinander die relevanten Informationen über die jeweiligen Marktteilnehmer austauschen.

Allgemeines zum EIC:

Der EIC dient im Rahmen der Fahrplananmeldung zur eindeutigen Bezeichnung der Bilanzkreise und Regelzonen. Der EIC stellt eine eindeutige Identifikation aller Marktakteure dar und wird nur einmal vergeben.

In der von der Task-Force 14 ausgearbeiteten Unterlage: "Gemeinsames Identifikationssystem für die Elektrizitätswirtschaft: Das ETSO-Identifikations-Codierungsverfahren - EIC" werden das Vergabeverfahren und das Codierungssystem näher erläutert. Eine deutsche Übersetzung finden Sie am Ende dieser Seite.

Zeitplan für die Einführung von EIC:

Am 01.11.2002 wurden die bisherigen VDN-Codes für alle angemeldeten Marktteilnehmer in einen entsprechenden EIC umgewandelt und im Internet als Vorschlag veröffentlicht. Alle aktiven Marktteilnehmer haben sich mit den erforderlichen Angaben bei der EIC-Vergabestelle registriert. Hierbei bestand die Möglichkeit, den vorgeschlagenen EIC zu ändern. Anschließend erhielten die Markteilnehmer eine Bestätigung über den EIC.

Bis zum 31.03.2003 wurde für Fahrplananmeldungen ausschließlich die bisherige Kurzbezeichnung (VDN-Code) verwendet.

Seit dem 01.04.2003 ist für Fahrplananmeldungen ausschließlich der neue und von Issuing Offices bestätigte EIC zugelassen.
Gleichzeitig wurde der bisherige VDN-Code nicht mehr für die Fahrplananmeldung akzeptiert.

Beantragung eines EIC:

Alle Marktteilnehmer müssen sich mit den erforderlichen Angaben bei der EIC-Ausgabestelle registrieren. Erst mit Bestätigung durch den BDEW erhalten die Marktteilnehmer den EIC. Hier finden Sie ein entsprechendes
Eingabeformular zur Beantragung des EIC 

Spätestens drei Werktage nach der Beantragung des EIC im Internet wird der Eintrag des Unternehmens mit entsprechender Abkürzung und EIC in der "Liste der Übertragungsnetzbetreiber und Stromhändler" aufgenommen. Damit ist die Anmeldung automatisch bestätigt.

Die erfassten Daten werden an eine zentrale ETSO-Datenbank weitergeleitet. Hier werden die Daten aller Ausgabestellen zusammengeführt. Auf  www.bdew.de wird ein Teil der Daten (Name des Unternehmens, Kurzbezeichnung, EIC) in Form einer Liste veröffentlicht.

Operativer Einsatz des EIC:

Für die Handhabung des EIC gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für den früher verwendeten VDN-Code. Obwohl die Marktteilnehmer den EIC bei einer beliebigen Ausgabestelle beantragen können, bleibt der ausgegebene EIC eindeutig und europaweit gültig. Somit kann ein Marktteilnehmer mit einem EIC, gleich von welcher Ausgabestelle vergeben, grenzüberschreitend 1:1 anmelden. Voraussetzung ist natürlich, dass die jeweiligen vertraglichen und nationalen Marktregeln die Anmeldung mit EIC in dieser Form zulassen.

Aufbau des EIC:

Der EIC ist 16-stellig aufgebaut. Die ersten 2 Stellen sind für die Kennzeichnung der Ausgabestelle (Issuing Office) reserviert. Mit der 3.Stelle wird der Indikator gesetzt, ob es sich hierbei um einen Bilanzkreis (X), eine Regelzone (Y) oder einen Zählpunkt (Z) handelt (EIC-Zählpunktsbezeichnungen werden in Deutschland nur von den ÜNB verwendet). Die folgenden 12 Stellen beinhalten zumindest unter X und Y einen Name, der sinnvoller weise in einem Zusammenhang zu der tatsächlichen Namensgebung stehen sollte. Mit dem Namen müssen alle 12 Stellen ausgefüllt sein. Die letzte Stelle ist für die Prüfziffer reserviert.



Bilanzkreisverträge:

Mit der Aufnahme in die Liste der Stromhändler allein ist der Handel von Strom in Deutschland noch nicht möglich. Erst müssen mit denjenigen ÜNB, in deren Regelzone, Sie Handel treiben wollen, sog. Bilanzkreis-Vertäge abgeschlossen werden. Wenden Sie sich dafür bitte direkt an die jeweiligen ÜNB. Der BDEW kann diese Verträge nicht zur Verfügung stellen.