Allgemeine Regeln für das Anmeldeverfahren
Fahrplananmeldungen müssen bis spätestens 14.30 Uhr des Vortages erfolgen. (Seit 1. Juli 2000 sind Fahrplananmeldungen auch an Wochenenden und Feiertagen möglich.)
Jeder Bilanzkreisverantwortliche (BKV) erstellt für jeden Kalendertag eine eigene Fahrplan-Datei im einheitlichen Format pro Bilanzkreis. In den Excel-Tabellen der Fahrplananmeldungen dürfen nur die in der Liste der Stromhändler genannten Bezeichnungen/Abkürzungen verwendet werden.
Zu einem Bilanzkreis gibt es nur eine Ansprechadresse, zu der allerdings verschiedene Mitarbeiter gehören können. Diese Mitarbeiter müssen dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) bekannt sein.
Der BKV sorgt für die Abstimmung seiner Salden zu den anderen Bilanzkreisen vor Anmeldung des Fahrplans beim ÜNB. Wenn bei Differenzen eine Klärung rechtzeitig für die operative Umsetzung nicht möglich ist, so wird der Fahrplan der Empfängerseite für die Abrechnung zugrunde gelegt.
Im Voraus dürfen bis nur Dateien für maximal einen Monat an den ÜNB geschickt werden.
Der empfangende ÜNB der eMail gibt eine aktive Eingangsbestätigung an den Absender. Nur dann gelten die eMails als eingegangen.
Fahrplanänderungen gemäß Verbändevereinbarung II werden zum nächsten Abrechnungsintervall aktiviert. Die geänderte Fahrplan-Datei muss immer einen vollständigen Datensatz für den Bilanzkreis enthalten.
Stand: Juli 2000