Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, vertritt rund 1 800 Unternehmen. Das Spektrum der Mitglieder reicht von lokalen und kommunalen über regionale bis hin zu überregionalen Unternehmen. Sie repräsentieren rund 90 Prozent des Stromabsatzes, gut 60 Prozent des Nah- und Fernwärmeabsatzes, 90 Prozent des Erdgasabsatzes sowie 80 Prozent der Trinkwasser-Förderung und rund ein Drittel der Abwasser-Entsorgung in Deutschland.

 
 

Wasserrecht

Beim Wasserrecht geht es um alle Vorschriften, die die Nutzung von Gewässern und deren Schutz vor Verunreinigung regeln. Dazu gehört beispielsweise die Entnahme von Wasser zur Trinkwassergewinnung und des das Einleitens von Abwasser in ein Gewässer. Das Wasserrecht greift aber auch in nahezu alle anderen Rechtsgebiete ein. Dies gilt bspw. für das AbwasserrechtAbfallrecht, wo es um den Schutz der Gewässer vor den Gefah ren aus Deponien geht. Bei der Genehmigung von Industrieanlagen ist stets auch zu prüfen, ob und in welcher Weise Abwässer erzeugt und entsorgt werden. Dies gilt auch im Rahmen der Genehmigung großer landwirtschaftlicher Betriebe wie z.B. Schweine- oder Hühnermästereien. Die wesentlichen Grundlagen für den Schutz der Gewässer werden mittlerweile durch europäische Richtlinien, wie z.B. die Wasserrahmenrichtlinie, die Nitratrichtli nie, die Richtlinie über kommunales Abwasser sowie die Grundwasserrichtlinie gesetzt. Zusätzlich flankiert wird der Gewässerschutz durch haftungsrechtliche Bestimmungen, bspw. die am 30. April 2004 in Kraft getretene Umwelthaftungsrichtlinie, die allerdings noch in nationales Recht umgesetzt werden muss.